Jagdzeiten (und die dazugehörigen Schonzeiten) regeln, wann bestimmte Wildarten bejagt werden dürfen und wann sie zu verschonen sind. Außerhalb festgelegter Jagdzeiten gilt grundsätzlich: Wild ist zu schonen (Schonzeit). Wichtig dabei: Jagdzeiten sind kein “Kalender nach Gefühl”, sondern ein rechtlich und wildbiologisch begründetes Steuerungsinstrument für Tierschutz, Hege und nachhaltige Nutzung.
| Bundesland | Jagdzeiten |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Jagdzeiten in Baden-Württemberg |
| Bayern | Jagdzeiten in Bayern |
| Mecklenburg-Vorpommern | Jagdzeiten in Mecklenburg-Vorpommern |
| Niedersachsen | Jagdzeiten in Niedersachsen |
| Nordrhein-Westfalen | Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen |
| Thüringen | Jagdzeiten in Thüringen |
Die entscheidende Praxisregel lautet: Die Bundesländer können abweichende Jagdzeiten festsetzen – und sie tun das umfassend. Bei Unterschieden gehen die landesrechtlichen Jagdzeiten vor. Bitte informieren Sie sich. Das bedeutet konkret: Die JagdzeitV liefert einen bundesweiten Rahmen bzw. eine Ausgangsbasis – verbindlich für dich vor Ort ist jedoch regelmäßig die Jagdzeitenverordnung deines Bundeslandes (und ggf. zusätzliche lokale Regelungen).
Jagd- und Schonzeiten orientieren sich typischerweise an:
Gut gesetzte und eingehaltene Jagdzeiten sind zentral, weil sie: