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Wildbret verkaufen – So funktioniert’s für Jäger

Wildbret gilt als hochwertiges, regionales Naturprodukt – gefragt bei Kunden, die Wert auf Qualität, Tierwohl und Nachhaltigkeit legen. Doch wer Wildfleisch verkaufen möchte, muss einige gesetzliche Vorgaben beachten. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie als Jäger rechtssicher Wildbret vermarkten können.

Darf ich als Jäger überhaupt Wildfleisch verkaufen?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich dürfen Jäger Wildbret aus ihrer eigenen Jagd vermarkten, solange sie die Hygienevorgaben der EU und die Landesvorschriften einhalten. Es wird unterschieden zwischen:

Rechtliche Voraussetzungen für den Wildbretverkauf

Diese Angaben müssen auf dem Etikett stehen

Jedes verkaufsfertige Stück Wildbret muss korrekt etikettiert werden. Pflichtangaben sind:

Verkaufsmöglichkeiten im Überblick

Wildbret darf unter bestimmten Bedingungen direkt verkauft oder abgegeben werden. Die wichtigsten Fälle:

1. Abgabe an Nachbarn, Freunde, Bekannte

Diese sogenannte "unentgeltliche oder geringfügige Abgabe" ist in kleinen Mengen erlaubt – meist bis zu einem bestimmten Jahreswert oder Gewicht. Voraussetzungen:

Eine vorherige Anmeldung beim Veterinäramt ist meist nicht nötig, eine Rücksprache aber empfohlen.

2. Verkauf auf Wochenmärkten oder ab Hof

Hier ist eine Registrierung als Lebensmittelunternehmer zwingend erforderlich. Weitere Bedingungen:

3. Belieferung von Gastronomiebetrieben

Nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Zusätzliche Auflagen wie regelmäßige Laborproben oder erweiterte Schulungen können verlangt werden. Die Belieferung erfolgt meist über Wildvermarktungsgemeinschaften oder mit direkter Absprache und Genehmigung durch das Veterinäramt.

4. Onlineverkauf von Wildbret

Rechtlich grundsätzlich möglich, jedoch mit hohen Auflagen:

Ein Verkauf über Online-Marktplätze ist nur mit speziellen Genehmigungen und Logistikpartnern möglich.

Fazit – Schritt für Schritt zum legalen Wildbretverkauf

Wer Wildbret verkaufen möchte, muss gut informiert sein. Zwischen gelegentlicher Abgabe im Bekanntenkreis und gewerblicher Direktvermarktung liegt ein rechtlicher Unterschied. Die wichtigsten Schritte sind:

  1. Schulung zur kundigen Person absolvieren
  2. Kühlmöglichkeiten schaffen
  3. Dokumentation strukturieren
  4. Veterinäramt kontaktieren und ggf. anmelden
  5. Etiketten normgerecht gestalten
  6. Verkaufskanäle sorgfältig wählen

Tipp: Wer regelmäßig Wildbret abgibt, sollte auf einfache, sichere Dokumentation achten – z. B. durch Tabellen, Vorlagen oder digital mittels Softwarelösungen. Das spart Zeit und gibt bei Kontrollen Sicherheit.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Zuständig für verbindliche Auskunft ist das jeweilige Veterinäramt oder die Lebensmittelüberwachung Ihres Bundeslandes.

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